10.1. Geschäftsordnung
§1 - Aufnahme von Mitgliedern
(Erläuterungen zum Mitgliedsbeitrag und zur Anmeldegebühr)
"Abs (2) Wird die Aufnahme eines Mitglieds beschlossen,
so ist ihm binnen zwei Wochen eine Aufnahmebestätigung zuzusenden.
Eine eventuelle Anmeldegebühr ist sofort in voller Höhe,
der Mitgliedsbeitrag erst mit Beginn des nächsten Halbjahres
fällig. Es wird zur Zeit keine Anmeldegebühr erhoben."
§2 - Aufgaben und Vollmachten des Vorstandes
(Die Aufgaben und Ämter werden flexibler verteilt)
"(1) Der Vorstand hat die in der Satzung zugeteilten Aufgaben
zu erfüllen. Er entwirft einen Haushaltsplan und erstellt einen
Jahresbericht. Ferner haben die Vorstandsmitglieder folgende Aufgaben:
b Stellvertretende(r) Vorsitzende(r): Repräsentation,
Unterstützung des Vorsitzenden
e ErsteR BeisitzerIn: Unterstützung
der anderen Mitglieder in ihrer Arbeit
(5) Die Aufgaben "Vorsitz der Homepage AG", "Leitung
der Veranstaltungs AG" und "Erstellung des Newsletters"
ist von einem Vorstandsmitglied zu übernehmen. Der Vorstand
entscheidet hierbei jeweils zu Beginn der Amtsperiode selbsttätig,
welches Vorstandsmitglied durch seine/ihre Qualifikation dazu am
besten geeignet ist. Die Entscheidung wird auf der Homepage entsprechend
angezeigt."
§3 - Vorstandssitzungen
"(1) Vorstandssitzungen sind mit einer Frist von 2 Wochen
einzuberufen. Spätestens eine Woche vor dem angekündigten
Termin ist eine zumindest vorläufige Tagesordnung zu veröffentlichen.
Vorstandssitzungen sind nur beschlußfähig, wenn sie ordnungsgemäß
einberufen wurden.
(2) Sie sind öffentlich, Ort und Termin der Vorstandssitzung
werden auf der Homepage bekanntgegeben. Auf Beschluß kann
die Öffentlichkeit jedoch von einzelnen Punkten der Tagesordnung
ausgeschlossen werden. Es können Referenten zu besonderen Sachlagen
gehört werden.
(3) Über die Vorstandssitzung ist ein ausführliches Protokoll
aufzunehmen. Das Protokoll wird in der vereinsinternen Sektion veröffentlicht,
Vorstandsmitglieder und Mitglieder können es dort einsehen.
(5) Bei dringenden Entscheidungen ist die Einberufung einer Vorstandssitzung
ohne Frist zulässig. Es ist ein Protokoll anzufertigen, die
Mitglieder sind über die gefaßten Beschlüsse umgehend
zu informieren."
§5: Rechte und Pflichten der Mitglieder
"(1) Der Jahresbeitrag beträgt 80 EUR (geändert
lt Beschluß der VV vom 12.01.2002). Für Schüler,
Studenten, Auszubildende, Ersatz- und Wehrdienstleistende gibt es
eine Ermäßigung von 50%. Andere Personenkreise können
auf Antrag, nach Beschluß des Vorstandes Ermäßigung
erhalten. Die Ermäßigung gilt für alle Personenkreise
für jeweils ein Geschäftsjahr. Alle Mitglieder, die einen
ermäßigten Beitrag zahlen, müssen am Ende des Geschäftsjahres
die Ermäßigung beim Vorstand neu beantragen. "
(6) (neu) Das Mitglied kann beim Vorstand einen Antrag stellen,
die Mitgliedschaft für eine bestimmte Zeit ruhen zu lassen.
Der Vorstand entscheidet über den Antrag."
§7 Kommunikation
(Titel des Paragraphen geändert)
"Der Verein richtet im Internet eine vereinseigene Homepage
ein, auf der die Mitglieder aktuelle Informationen einsehen können..
Die Homepage ist öffentlich, sie enthält außerdem
einen geschützten Bereich für vereinsinterne Informationen.
Außerdem gibt es eine Sektion für vorstandsinterne Mitteilungen.
Der Aufbau und die Einrichtung der Homepage obliegt den Mitgliedern
der AG 'Homepage'. Alle Mitglieder können Beiträge auf
der Webseite veröffentlichen, solange diese nicht gegen die
Satzung des Vereins oder gegen geltenden Recht verstoßen.
Die Kosten der Webseite sind im Mitgliedsbeitrag enthalten."