Einladung zur Mitgliederversammlung des Anderwelt e.V.
   
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Am Samstag, dem 10.01.2004, findet in der Gaststätte Zum Weißen Ochsen in Hanau um 17:00 Uhr die ordentliche Mitgliederversammlung zum Abschluß des Geschäftsjahres 2003 statt.

Im Weißen Ochsen? Ja, tatsächlich, im Hinterzimmer. Kein Getränkeschleppen, kein Aufräumen nach der Versammlung. Es beginnt zur Kaffeezeit, damit wir auch früh genug fertig sind.
Und wie immer wird im Anschluß an die Versammlung gefeiert, um das Geschäftsjahr fröhlich ausklingen zu lassen. Die Getränke mußt Du schon selbst bezahlen, aber das Essen ist frei - es gibt wie letztes Mal ein Buffet.
Damit die Wirtsleute auch ein bißchen planen können: Bitte maile uns, wenn Du vorhast zu kommen. Sonst sind die Schnitzel oder das Bier zu früh alle und Du machst ein langes Gesicht!

Neben den üblichen Berichten gibt es auch ein oder zwei Dinge zu beschließen, die den Verein betreffen (siehe Tagesordnung). Auch Deine Meinung zählt!

Am besten wäre es, wenn Du Dir vorab schon ein paar Gedanken über den neuen Vorstand machst. Lies die Beschreibung der Vorstandsämter, damit kannst Du besser über die Kandidaten entscheiden. Oder willst Du Dich vielleicht selbst für einen Posten bewerben?

Wir freuen uns darauf, Dich auf der Mitgliederversammlung zu sehen und mit Dir auf das neue Jahr anzustoßen !



Dein Vorstand

 


Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der Beschlußfähigkeit
  3. Bekanntgabe der Tagesordnung
  4. Geschäftsbericht des Vorstands (darin enthalten der Bericht des Kassenwarts)
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Entlastung des alten Vorstands
  7. Wahl des Wahlleiters
  8. Wahl des neuen Vorstands
  9. Wahl der Kassenprüfer
  10. Diskussion über Satzung/Geschäftsordnung

    10.1. Satzung

    § 4 - Erwerb der Mitgliedschaft
    (Ergänzung des ersten Satzes)
    "Reguläres Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, juristische Personen können nur die Fördermitgliedschaft erwerben."

    § 5 - Beendigung der Mitgliedschaft
    (Der letzte Satz, der eine nichtexistente Jahreshauptversammlung nennt, wird gestrichen)
    "Wenn ein Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt, kann es durch Beschluß des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. (...)Vor der Beschlußfassung muß der Vorstand dem Mitglied Gelegenheit zur schriftlichen oder mündlichen Stellungnahme geben. Der Beschluß des Vorstandes ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied zuzusenden. Gegen den Beschluß kann das Mitglied Berufung an die Mitgliederversammlung einlegen. Die Berufung ist schriftlich innerhalb eines Monats nach Zugang des Beschlusses einzulegen."

    §7 - Rechte und Pflichten der Mitglieder
    (wird um einen Satz ergänzt)
    "(...) Sie sind verpflichtet, den Verein in der satzungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen. Dazu gehört auch die unmittelbare, unaufgeforderte Mitteilung des Mitglieds bei Änderungen der Postanschrift, Telefonnumer, Emailadresse und der Bankverbindung."

    §11 - Geschäftsordnung, Wahlordnung, interne Kommunikation
    "Der Verein gibt sich eine Geschäfts- und eine Wahlordnung. Diese Dokumente sind von der Mitgliederversammlung zu genehmigen.
    Zur Abwicklung notwendiger interner Kommunikation wird eine Website eingesetzt. Sie wird von den Mitgliedern einer speziellen Arbeitsgemeinschaft gepflegt und weiterentwickelt. Alle Vereinsmitglieder haben die Möglichkeit die Website in Form von Forumsbeiträgen, selbsterstellten Nachrichten oder eigenen Sektionen im Sinne des Vereinsziels mitzugestalten.
    Alle Einladungen und Bekanntmachungen, die durch die Satzung vorgeschrieben sind werden hier veröffentlicht. Sie müssen als solche besonders gekennzeichnet werden und gelten, wenn die erforderlichen Fristen eingehalten werden, als ordungsgemäß zugestellt. Hierbei muß sichergestellt werden, daß allen Mitgliedern diese Vereinsinformationen zugänglich sind."

    §13 - Kassenprüfer
    "Jedes Jahr müssen von der Mitgliederversammlung zwei Kassenprüfer gewählt werden, von denen mindestens einer Mitglied des Vereins sein muß.
    Ihnen obliegt die Aufgabe, die Kassenführung rechnerisch und sachlich zu prüfen und über das Ergebnis der Prüfung der Mitgliederversammlung zu berichten. Die Kassenprüfer erhalten uneingeschränkt Einsicht in alle Unterlagen, welche die Mittel des Vereins betreffen. Sie dürfen dem Kassenbuch Anmerkungen hinzufügen."

    10.1. Geschäftsordnung

    §1 - Aufnahme von Mitgliedern
    (Erläuterungen zum Mitgliedsbeitrag und zur Anmeldegebühr)
    "Abs (2) Wird die Aufnahme eines Mitglieds beschlossen, so ist ihm binnen zwei Wochen eine Aufnahmebestätigung zuzusenden. Eine eventuelle Anmeldegebühr ist sofort in voller Höhe, der Mitgliedsbeitrag erst mit Beginn des nächsten Halbjahres fällig. Es wird zur Zeit keine Anmeldegebühr erhoben."

    §2 - Aufgaben und Vollmachten des Vorstandes
    (Die Aufgaben und Ämter werden flexibler verteilt)
    "(1) Der Vorstand hat die in der Satzung zugeteilten Aufgaben zu erfüllen. Er entwirft einen Haushaltsplan und erstellt einen Jahresbericht. Ferner haben die Vorstandsmitglieder folgende Aufgaben:
        b Stellvertretende(r) Vorsitzende(r): Repräsentation, Unterstützung des Vorsitzenden
        e ErsteR BeisitzerIn: Unterstützung der anderen Mitglieder in ihrer Arbeit
    (5) Die Aufgaben "Vorsitz der Homepage AG", "Leitung der Veranstaltungs AG" und "Erstellung des Newsletters" ist von einem Vorstandsmitglied zu übernehmen. Der Vorstand entscheidet hierbei jeweils zu Beginn der Amtsperiode selbsttätig, welches Vorstandsmitglied durch seine/ihre Qualifikation dazu am besten geeignet ist. Die Entscheidung wird auf der Homepage entsprechend angezeigt."

    §3 - Vorstandssitzungen
    "(1) Vorstandssitzungen sind mit einer Frist von 2 Wochen einzuberufen. Spätestens eine Woche vor dem angekündigten Termin ist eine zumindest vorläufige Tagesordnung zu veröffentlichen. Vorstandssitzungen sind nur beschlußfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurden.
    (2) Sie sind öffentlich, Ort und Termin der Vorstandssitzung werden auf der Homepage bekanntgegeben. Auf Beschluß kann die Öffentlichkeit jedoch von einzelnen Punkten der Tagesordnung ausgeschlossen werden. Es können Referenten zu besonderen Sachlagen gehört werden.
    (3) Über die Vorstandssitzung ist ein ausführliches Protokoll aufzunehmen. Das Protokoll wird in der vereinsinternen Sektion veröffentlicht, Vorstandsmitglieder und Mitglieder können es dort einsehen.
    (5) Bei dringenden Entscheidungen ist die Einberufung einer Vorstandssitzung ohne Frist zulässig. Es ist ein Protokoll anzufertigen, die Mitglieder sind über die gefaßten Beschlüsse umgehend zu informieren."

    §5: Rechte und Pflichten der Mitglieder
    "(1) Der Jahresbeitrag beträgt 80 EUR (geändert lt Beschluß der VV vom 12.01.2002). Für Schüler, Studenten, Auszubildende, Ersatz- und Wehrdienstleistende gibt es eine Ermäßigung von 50%. Andere Personenkreise können auf Antrag, nach Beschluß des Vorstandes Ermäßigung erhalten. Die Ermäßigung gilt für alle Personenkreise für jeweils ein Geschäftsjahr. Alle Mitglieder, die einen ermäßigten Beitrag zahlen, müssen am Ende des Geschäftsjahres die Ermäßigung beim Vorstand neu beantragen. "
    (6) (neu) Das Mitglied kann beim Vorstand einen Antrag stellen, die Mitgliedschaft für eine bestimmte Zeit ruhen zu lassen. Der Vorstand entscheidet über den Antrag."

    §7 Kommunikation
    (Titel des Paragraphen geändert)
    "Der Verein richtet im Internet eine vereinseigene Homepage ein, auf der die Mitglieder aktuelle Informationen einsehen können.. Die Homepage ist öffentlich, sie enthält außerdem einen geschützten Bereich für vereinsinterne Informationen. Außerdem gibt es eine Sektion für vorstandsinterne Mitteilungen. Der Aufbau und die Einrichtung der Homepage obliegt den Mitgliedern der AG 'Homepage'. Alle Mitglieder können Beiträge auf der Webseite veröffentlichen, solange diese nicht gegen die Satzung des Vereins oder gegen geltenden Recht verstoßen. Die Kosten der Webseite sind im Mitgliedsbeitrag enthalten."

  11. Ehrung
  12. Verschiedenes
  13. Schließen der Versammlung

   
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