von Gerhard

"Händler und
Baumeister" ist nun die zweite offizielle Erweiterung für das stragegische Anlegespiel
CARCASSONNE. Neben 24 neuen Landschaftskarten mit verwinkelten Stadtteilen und Brücken weisen
einige (Stadt-)Karten nun zusätzlich Warensymbole auf. Wer nun bei der Schlußabrechnung die meisten
Einheiten von Wein, Tuch oder Korn gesammelt hat, bekommt zusätzliche Punkte. Neu im Spiel ist auch
der "Baumeister". Diese Figur, die zusätzlich zur ersten eigenen Figur in Städte oder auf
Straßen gestellt wird, ermöglicht beim erneuten Anlegen einen vollständigen zweiten Spielzug in der
gleichen Runde. Ein Schwein als Symbol für eine Schweinezucht steigert die Erträge des
Bauern.
Der neuen Erweiterung liegt ein bedrucktes Stoffsäckchen bei. Der Grund dafür ist die Tatsache,
daß es bei den unterschiedlichen Auflagen von Spiel und Erweiterungen leichte Unterschiede beim
Farbton der Kartenrückseiten gibt. Nun sollen die Karten blind aus dem Säcken gezogen werden, um
dieses Manko auszugleichen. Jedoch ist dann mit einer deutlich größeren Abnutzung der Karten zu
rechnen, deshalb würde ich von der Benutzung des Säckchens eher abraten und stattdessen das Licht
etwas dimmen.
Die Eingangs erwähnten Warensymbole sollen offensichtlich den - vor allem seit der ersten
Erweiterung - immer wieder sehr groß werdenden Städten Einhalt gebieten. Wer mit einer Karte eine
Stadt schließt, bekommt Warensymbole dafür, selbst wenn er nicht an der Stadt beteiligt ist. Leider
sind jedoch für jede der drei Warengruppen nur zehn Punkte eingeplant - wohl kaum ein ausreichender
Anreiz angesichts der 100 oder gar 200 Punkte, die für eine wirklich große Stadt mit Kathedralen
verbucht werden können. Eine Änderung dieser Regel erscheint mir auf jeden Fall notwendig.
Vor allem weil die strategischen Möglichkeiten des Spieles durch "Händler und
Baumeister" nochmals erweitert werden, und das Spiel somit noch einmal für geraume Zeit neues
Interesse weckt, ist diese Erweiterung empfehlenswert. Für den CARCASSONNE-Fan ist die neue Box auf
jeden Fall Pflicht.