Ergänzungen zu Vereinsdokumenten
Zusätzliche Regeln,die vom Vorstand oder der MVV aufgestellt wurden Fassung vom 18.03.2023
 Sonderformen der Mitgliedschaft (lt. Beschluss VV vom 11.01.03, 23.01.10 und 29.01.20)
  1. Ehrenmitglieder: Die Ernennung zum Ehrenmitglied kann aufgrund besonderer Leistung erfolgen, z.B. langjährige aktive Mitgliedschaft. Daraus folgt auch, daß nur Anderweltler zu Ehrenmitgliedern ernannt werden können. Wer Ehrenmitglied wird, bestimmt die Mitgliederversammlung. Ehrenmitglieder zahlen keinen Mitgliedsbeitrag, erhalten aber die gleichen Vergünstigungen wie die regulären Mitglieder (z.B. freies Essen und Getränke bei Thekendienst). Sie sind, falls der Vorstand bestimmte Dienste einführt, nicht verpflichtet, diese Arbeiten zu leisten. Ehrenmitglieder haben aktives und passives Wahlrecht. Sie können jedes mögliche Amt übernehmen (Vorstand, Vorsitz bei einer AG, Webmaster) und stehen dafür (auch im juristischen Sinne) gerade wie andere Mitglieder auch.
  2. Fördermitglieder: Fördermitglieder bieten sich dem Verein auf Eigeninitiative an. Der Vorstand bestimmt über den Antrag wie über andere Mitgliedsanträge auch. Fördermitglieder können Personen sein, die nicht Mitglied von Anderwelt sind, oder auch Mitglieder, die ihre reguläre Mitgliedschaft in eine fördernde Mitgliedschaft umwandeln wollen. Fördermitglieder zahlen einen vorher mit dem Vorstand vereinbarten Beitrag, mindesten aber den vollen Mitgliedsbeitrag (ohne Ermäßigung). Falls der Vorstand bestimmte Dienste (wie z.B. Thekendienst) einführt, sind sie nicht verpflichtet, diese Arbeiten zu leisten. Fördermitglieder haben nur aktives Wahlrecht, sie können sich aber nicht selbst für ein Amt bewerben. Sie können daher auch keinerlei Ämter im Verein übernehmen (Vorstand, Vorsitz bei einer AG).
  3. Mitglieder ehrenhalber: Mitglieder ehrenhalber sind immer Nichtmitglieder, die sich um den Verein verdient gemacht haben. Sie werden von den Mitgliederversammlung für jeweils 1 Jahr neu ernannt bzw. bestätigt. Sie zahlen keinen Mitgliedsbeitrag und können auch keinerlei Vorstandsämter übernehmen. Trotzdem erhalten sie die gleichen Vergünstigungen wie die regulären Mitglieder. Externe Ehrenmitglieder erhalten außerdem einen Mitgliedsausweis, auf dem aber die besondere Art der Mitgliedschaft gekennzeichnet ist.
  4. Familienmitgliedschaft (lt. Vereinssatzung §19) kann von Ehepartnern/Lebensgefährten und Kindern eines Vereinsmitglieds erworben werden.
    Der Jahresbeitrag pro Mitgliedsbuch (in Einheit für alle Mitglieder einer Familienmitgliedschaft) beträgt das 1,5 fache des Jahresbeitrags eines Vollzahlers. Erarbeitete Dienstpunkte werden im Mitgliedsbuch eingetragen und auf den Beitrag angerechnet. Schicke uns den Antrag auf Familienmitgliedschaft (PDF) ausgefüllt und unterschrieben digital per Mail oder ausgedruckt per Post an die Vereinsadresse (siehe Impressum).
Mitgliedsbeiträge 2023

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt immer noch 80 EUR, für Geringverdiener gibt es Ermäßigung (siehe Geschäftsordnung). Alle Mitglieder können ihren Beitrag durch verschiedene Dienste am Verein reduzieren. Für jeden geleisteten Dienst gibt es Bonuspunkte.

Ausleihe von Vereinsinventar (lt. Beschluss VV vom 18.03.23)

Die Ausleihe von Vereinsinventar wird in der neuen Benutzungs- und Gebühren-Ordnung geregelt.